Für wen ist die Opferhilfe?

Alle Menschen, die in der Schweiz durch eine Straftat körperlich, psychisch oder sexuell beeinträchtigt wurden, haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe: auf Opferhilfe.

Titelbild - Für wen ist die Opferhilfe?

Die Opferhilfe ist für alle Menschen da, die in der Schweiz Opfer einer Straftat geworden sind,

  • unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrem Alter, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion.
  • unabhängig davon, aus welchem Land sie kommen oder ob sie sich längerfristig in der Schweiz aufhalten.

Auch die Angehörigen von Opfern und ihnen nahestehende Personen können Opferhilfe erhalten.

Die Opferhilfe hilft unabhängig davon, ob eine Strafanzeige eingereicht wurde oder ob der Täter oder die Täterin gefunden werden konnte. Es spielt auch keine Rolle, ob die Straftat vorsätzlich oder fahrlässig passiert ist.

Wie kommen Sie zu Opferhilfe?

Wenden Sie sich an eine Beratungsstelle der Opferhilfe. Sie helfen Ihnen in allen Fragen rund um die Opferhilfe weiter. Opferberatungsstellen gibt es in der ganzen Schweiz. Melden Sie sich, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie bei der Opferhilfe richtig sind. Die Opferhilfe informiert Sie in jedem Fall, wer Ihnen weiterhelfen kann.

Hier finden Sie die Beratungsstellen der Opferhilfe

Wann hilft die Opferhilfe?

Die Opferhilfe unterstützt Opfer von Straftaten wie zum Beispiel:

Weitere Straftaten bei denen die Opferhilfe helfen kann

Staftaten im Ausland

Bei einer Straftat im Ausland leistet grundsätzlich derjenige Staat Opferhilfe, in dem die Straftat passiert ist. In bestimmten Fällen sind jedoch eine Beratung sowie gewisse finanzielle Leistungen durch die Schweizer Opferhilfe möglich. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Straftat Wohnsitz in der Schweiz hatte. Entschädigung und Genugtuung sind bei Straftaten im Ausland ausgeschlossen.

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